Gesetzlich vorgeschriebene informationen
- Grundsätze zur Auswahl von Finanzintermediären
- Grundsätze zur Handhabung von Interessenkonflikten
- Politik zur Stimmrechtsausübung
1. Grundsätze zur Auswahl von Finanzintermediären
Seit dem 1. November 2007 gelten in Anwendung der europäischen Richtlinie über „Märkte für Finanzinstrumente“ (MiFID) neue gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Die Erbringung von Portfolioverwaltungsdienstleistungen auf Rechnung Dritter unterliegt ebenfalls dieser Richtlinie.
In diesem Rahmen unterliegt METROPOLE Gestion aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen für die Portfolio- und Fondsverwaltung einer Leistungspflicht im Hinblick auf den so genannten Grundsatz der bestmöglichen Auswahl der Finanzintermediäre, an die sie ihre Kundenaufträge zur Ausführung übermittelt.
Zu diesem Zweck hat METROPOLE Gestion Grundsätze zur Auswahl der Finanzintermediäre formuliert, an die sie die Aufträge, die aus ihren Entscheidungen bezüglich des Kaufs und Verkaufs von Finanzinstrumenten auf Rechnung ihrer Kunden oder der von ihr verwalteten Fonds resultieren, weiterleitet.
METROPOLE Gestion trifft ihre Entscheidungen zur Auswahl der Finanzintermediäre insbesondere anhand von Kriterien wie Erfahrung, Renommee, anerkannte Kompetenzen für die jeweiligen Finanzinstrumente, Reaktivität sowie personelle und technische Ressourcen zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Aufträgen hauptsächlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Preis
- Transaktionskosten
- Geschwindigkeit der Auftragsübermittlung
- Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung
- Umfang und Art des Auftrags.
Ein weiteres Kriterium, das METROPOLE Gestion bei der Auswahl der Finanzintermediäre zugrunde legt, ist der Ausführungsort, an dem die Finanzintermediäre die erteilten Aufträge ausführen. Entsprechend erteilt METROPOLE Gestion ihre ausdrückliche Genehmigung für die Ausführung von Aufträgen außerhalb der geregelten Märkte und der MTF, um ihr Angebotsspektrum nicht einzuschränken und stets in der Lage zu sein, mit ihren Finanzintermediären das bestmögliche Ergebnis im Interesse ihrer Kunden zu erzielen.
METROPOLE Gestion kontrolliert regelmäßig die Leistungsfähigkeit der umgesetzten Grundsätze, vor allem aber der Ausführungsqualität der auf der Basis dieser Grundsätze ausgewählten Finanzintermediäre. Gegebenenfalls festgestellte Mängel werden von METROPOLE Gestion behoben.
2. Grundsätze zur Handhabung von Interessenkonflikten
Gemäß diesen Grundsätzen und den aus der Umsetzung der MiFID-Richtlinie resultierenden Vorschriften hat METROPOLE Gestion Grundsätze zur Identifikation, zur Vorbeugung und zur Handhabung von Interessenkonflikten formuliert.
Ein Interessenkonflikt kann auftreten, wenn ein Erbringer von Wertpapierdienstleistungen entweder auf Rechnung eines Kunden oder eigene Rechnung Tätigkeiten nachgeht, die mit den Interessen eines anderen Kunden oder einer anderen Gruppe von Kunden in Konflikt stehen oder stehen könnten, wenn diese Aktivitäten nicht in geeigneter Weise organisiert und kontrolliert werden.
Ziel dieser Grundsätze:
- Formulierung der Regeln zur Identifikation von Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen oder führen können und einen eindeutigen Verstoß gegen die Kundeninteressen zur Folge haben können,
- Festlegung der umzusetzenden Verfahren und zu ergreifenden Maßnahmen zur Handhabung dieser Interessenkonflikte.
Diese Grundsätze erfordern ferner:
- eine entsprechende Organisation der Aktivitäten, die mögliche Interessenkonflikte und negative Einflussnahmen der Gesellschaft auf die Kundeninteressen von vornherein ausschaltet;
- Verfahren zur Umsetzung von Gleichbehandlungsgrundsätzen bei der Abwicklung der an die Finanzintermediäre weitergeleiteten Aufträge, insbesondere im Hinblick auf die Asset-Allokation oder auf Finanzinstrumente;
- eine Politik zur Vergütung der Mitarbeiter, die nicht auf rein wirtschaftlichen Zielen beruht.
Sollten die von METROPOLE Gestion zur Handhabung von Interessenkonflikten ergriffenen organisatorischen oder administrativen Maßnahmen nicht ausreichen, um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass ein drohender Verstoß gegen die Interessen eines Kunden vermieden wird, setzt METROPOLE Gestion diesen Kunden unmissverständlich von der generellen Art und/oder Ursache dieses Interessenkonflikts in Kenntnis, bevor sie in seinem Namen tätig wird. Diese Mitteilung an den Kunden erfolgt mittels eines speicherfähigen Mediums und ist hinreichend detailliert, so dass der Kunde in der Lage ist, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.
METROPOLE Gestion trägt für die kontinuierliche Umsetzung effizienter Grundsätze zur Handhabung von Interessenkonflikten, die der Größe, Organisation und Art sowie dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit Rechnung tragen, Sorge.
3. Politik zur Stimmrechtsausübung
METROPOLE Gestion ist der Auffassung, dass die tatsächliche Ausübung von Stimmrechten einen wesentlichen Bestandteil der Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Aktionären darstellt.
Die Politik zur Stimmrechtsausübung legt die von METROPOLE Gestion bei der Ausübung von Stimmrechten angewandten Grundsätze fest. Sämtliche Beschlüsse, die den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden, werden von uns geprüft, wobei wir unsere Stimmrechte zur ausschließlichen Wahrnehmung der Interessen unserer Kunden gemäß den Grundsätzen und Empfehlungen der AFG oder den im jeweiligen Land anerkannten besten Praxislösungen (mithilfe von Riskmetrics) ausüben.
Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen nicht abzustimmen, falls dadurch die Interessen unserer Kunden beeinträchtigt werden.
Im Einklang mit dem Standardreglement der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) ist jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach dem Abschlussstichtag ein Bericht über die im abgeschlossenen Geschäftsjahr ausgeübten Stimmrechte zu erstellen. Dieser ist auf Anfrage bei der Entwicklungsabteilung erhältlich.
Organisation der Ausübung von Stimmrechten:
Seit Anfang Februar 2005 hat METROPOLE Gestion den Stimmrechtsausübungsservice der Gesellschaft Riskmetrics abonniert.
Dieser Service deckt sämtliche Fonds, die METROPOLE Gestion verwaltet, sowie alle Depotbanken ab.
METROPOLE Gestion erreicht mithilfe dieses Service bis dato eine Abdeckung von 100%.
METROPOLE Gestion teilt Riskmetrics die festgelegte Politik zur Stimmrechtsausübung mit, und Letztere setzt sie systematisch bei allen Abstimmungen über Beschlussvorlagen auf Ordentlichen/Außerordentlichen Hauptversammlungen in Frankreich und im Ausland um.
Die interne Organisation von METROPOLE Gestion erörtert alle Fragen hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte im Rahmen der wöchentlichen Sitzungen des Verwaltungsausschusses.
Dieser Ausschuss kann im Einzelfall, d.h. zur ausschließlichen Wahrung der Kundeninteressen, die Ausübung eines Stimmrechts beschließen, die im Widerspruch zur generellen Politik zur Stimmrechtsausübung steht.
Eventuelle Einschränkungen der Stimmrechtsausübung
Stimmrechte für Wertpapierpositionen mit einem kumulierten Börsenwert von weniger als 2 Millionen Euro für alle unsere Fonds werden nicht ausgeübt, um die Verwaltungsarbeit nicht zu erschweren und die Interessen der Anteilinhaber zu wahren.
Auch haben die Marktusancen und Regeln der Finanzplätze in bestimmten Ländern eine mehrtägige Sperrung der Wertpapiere zur Folge, die sich möglicherweise nachteilig auf die Anteilinhaber auswirken kann.
Kommt es zu einer Sperrung von Wertpapieren, übt METROPOLE Gestion ihre Stimmrechte lediglich für 100 Aktien pro Fonds und Wertpapier aus.
Zusätzlich zu den vorstehend genannten Einschränkungen übt METROPOLE Gestion sämtliche Stimmrechte im ausschließlichen Interesse der Anteilinhaber aus.
Modalitäten der Stimmrechtsausübung
METROPOLE Gestion übt ihre Stimmrechte auf dem Postweg über den Riskmetrics-Service aus.
Allerdings behält sich METROPOLE Gestion vornehmlich für in Frankreich notierte Wertpapiere je nach Interessenlage die Möglichkeit einer persönlichen Teilnahme an einer Hauptversammlung vor, sofern sie diese Teilnahme als ratsam erachtet.